Leitsatz (redaktionell)
Musiker, die nicht zur Stammbesetzung eines Symphonieorchesters gehören, sondern in diesem nur aushilfsweise von Fall zu Fall mitwirken, üben eine selbständige Tätigkeit aus (Entgegen BdF-Erlaß, 1975-06-26, IV B 6 - S 2365 - 8/75, BStBl I 1975, 923).
Normenkette
EStG § 19 Abs. 1, § 18 Abs. 2, § 34 Abs. 4, § 18 Abs. 1 Nr. 1
Fundstellen
Haufe-Index 510021 |
EFG 1982, 345 |
DStZ/E 1982, 198-198 (S1) |
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