Beteiligte am Verfahren sind

 

1.

der Kläger,

 

2.

der Beklagte,

 

3.

der Beigeladene,

 

4.

die Behörde, die dem Verfahren beigetreten ist (§ 122 Abs. 2).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Reuber, Die Besteuerung der Vereine enthalten. Sie wollen mehr?


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