Tz. 64

Stand: EL 136 – ET: 04/2024

Die Härtefallhilfen unterstützten Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie in Not geraten sind, im besonderen Einzelfall. Sie richteten sich speziell an solche Unternehmen, bei denen die bestehenden Corona-Hilfen des Bundes, der Länder und der Kommunen nicht griffen. Die Härtefallhilfen wurden durch die Länder geregelt. Das jeweilige Bundesland prüfte den Einzelfall und entschied nach eigenem Ermessen, wer eine Härtefallhilfe erhält. Auch diese Hilfen standen bis März 2022 zur Verfügung.

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