Tz. 40

Stand: EL 122 – ET: 07/2021

Zur Förderung des sozialen Engagements hat die GEMA gesonderte Vergütungssätze für soziale oder kulturelle Einrichtungen, die reduzierte Tarife oder Sondernachlässe für diesen Bereich bereithalten. Es handelt sich um folgende Tarife:

  • Vergütungssätze E-P für Konzerte der ernsten Musik, die ausschließlich pädagogischen Zwecken dienen (s. Tz. 41),
  • Vergütungssätze WR-OKJE für die Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (s. Tz. 42)
  • Vergütungssätze WR-S 2 für die Weiterleitung von Musik durch eine Verteileranlage an Empfangsgeräte in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen,
  • Vergütungssätze WR-S 3 für die Weiterleitung von Musik durch eine Verteileranlage an Empfangsgeräte in Seniorenheimen und ähnlichen Einrichtungen,
  • Vergütungssätze WR-T-BAL für die Tonträgerwiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires ohne Veranstaltungscharakter in Ballettschulen (s. Tz. 43),
  • Vergütungssätze WR-NWSP für die Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires in Spielstätten auf dem Gebiet der musikalischen Nachwuchsarbeit (s. Tz. 44).

5.1 Vergütungssätze E-P für Konzerte der ernsten Musik, die ausschließlich pädagogischen Zwecken dienen

 

Tz. 41

Stand: EL 122 – ET: 07/2021

5.2 Vergütungssätze WR-OKJE für die Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

 

Tz. 42

Stand: EL 122 – ET: 07/2021

5.3 Vergütungssätze WR-T-BAL für die Tonträgerwiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires ohne Veranstaltungscharakter in Ballettschulen

 

Tz. 43

Stand: EL 122 – ET: 07/2021

5.4 Vergütungssätze WR-NWSP für die Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires in Spielstätten auf dem Gebiet der musikalischen Nachwuchsarbeit

 

Tz. 44

Stand: EL 122 – ET: 07/2021

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