Tz. 28

Stand: EL 131 – ET: 04/2023

Baden-Württemberg wendet ein sog. "modifiziertes Bodenwertmodell" an. Dabei wird der Grundsteuerwert ermittelt durch die Multiplikation der Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert.

Für die auf diesen Wert anzuwendende Steuermesszahl von 1,3 ‰ gibt es bei überwiegend (> 50 %) zu Wohnzwecken dienenden Grundstücken eine Ermäßigung auf 0,91 ‰.

Da bei der Berechnung in Baden-Württemberg auf reale Werte (Bodenrichtwerte) zurückgegriffen wird, findet alle sieben Jahre (wie im Bundesmodell) eine Hauptfeststellung statt.

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