Tz. 23
Stand: EL 139 – ET: 10/2024
Grundsätzlich unterliegt der Grundbesitz der Grundsteuer. Dies gilt auch für Krankenhäuser. Allerdings können hier Befreiungsvorschriften in Betracht kommen.
1. Grundsteuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 GrStG
Tz. 24
Stand: EL 139 – ET: 10/2024
Wie sonst auch, befreit das Grundsteuergesetz Grundbesitz, der von ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienenden Körperschaften für gemeinnützige und mildtätige Zwecke genutzt wird. Übertragen auf den Krankenhausbetrieb bedeutet dies, dass der Grundbesitz befreit sein kann, der in den Zweckbetrieben, also zum Beispiel im Zweckbetrieb Krankenhaus i. S. d. § 67 AO (Anhang 1b), unmittelbar genutzt wird. Nach A 12 Abs. 5 Satz 1 GrStR gehört hierzu aber auch der Grundbesitz, mit dem die Körperschaft ihre Verwaltungstätigkeit ausübt, weil auch hierin noch eine unmittelbare Nutzung zu gemeinnützigen Zwecken gegeben ist.
Wie bei den sonstigen Befreiungstatbeständen ist die Befreiung ausgeschlossen, wenn das Grundstück für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe genutzt wird.
2. Grundsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 GrStG
Tz. 25
Stand: EL 139 – ET: 10/2024
Bei Krankenhäusern ist zu beachten, dass es auch hier eine eigene Grundsteuerbefreiung für Grundstücke gibt, die für Zwecke eines Krankenhauses genutzt werden, wenn das Krankenhaus im Veranlagungszeitraum wiederum die Voraussetzungen des § 67 AO (Anhang 1b) erfüllt. Auch hier wird auf die Eigentümer-Benutzer-Identität abgestellt, das heißt Voraussetzung ist, dass das Krankenhaus vom Grundstückseigentümer selbst betrieben wird.
So hat auch der BFH im Urteil vom 26.02.2003 (BStBl II 2003, 485) entschieden, dass die Grundsteuerbefreiung dann nicht zu gewähren ist, wenn der Grundstückseigentümer und der Klinikbetreiber bei fehlender Identität durch Identität ihrer Gesellschafter oder der hinter ihnen stehenden Personen miteinander verbunden sind. Es gilt also das formale Kriterium der zivilrechtlichen Rechtsträgeridentität. Dies hat der BFH im Urteil vom 25.04.2007 (BFH/NV 2007, 1924) dem Grunde nach bestätigt.
Literatur:
Augsten/Bartmuß/Maurer/Rehbein, Besteuerung im Krankenhaus, 2. Aufl., Heidelberg 2020; Buchna/Leichinger/Seeger/Brox, Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, 12. Aufl., Achim 2023; Dörrfuß/Riedel/Zembrod, Die Besteuerung von Krankenhäusern, München 2019; Klaßmann/Notz/Schmidbauer, Die Besteuerung der Krankenhäuser, 5. Aufl., Düsseldorf 2017; Klaßmann, Aktuelle Besteuerungsfragen für Krankenhäuser und Krankenhausträger, 6. Aufl., Düsseldorf 2016; Troll/Wallenhorst/Halaczinsky, Die Besteuerung gemeinnütziger Vereine, Stiftungen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, 7. Aufl., München 2017.