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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Mittelverwendungsre ... / 2. Mittelverwendungsrechnung

Dipl.-Finanzwirt (FH) Andreas Kümpel
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Tz. 11

Stand: EL 144 – ET: 08/2025

Bei größeren steuerbegünstigten Einrichtungen kann der Nachweis der zeitnahen Mittelverwendung nur noch durch eine separate Mittelverwendungsrechnung geführt werden, da darin die vorhandenen Mittel aufgeschlüsselt und zugeordnet und deren Verwendung nachvollziehbar dargestellt wird.

 

Tz. 12

Stand: EL 144 – ET: 08/2025

Als ein Modell einer Mittelverwendungsrechnung kann m. E. nachfolgendes Rechenschema verwendet werden:

In einem ersten Schritt muss dabei das vorhandene Vermögen (Aktivseite der Bilanz) der steuerbegünstigten Einrichtung entsprechend seiner Verwendung in drei Gruppen zugeordnet werden.

 

Tz. 13

Stand: EL 144 – ET: 08/2025

  • Gruppe I – steuerbegünstigt genutztes Vermögen

Zu dieser Gruppe gehören alle Vermögensgegenstände, die unmittelbar für die satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke genutzt werden.

Dazu zählen die Vermögensgegenstände, die in dem ideellen Bereich oder den Zweckbetrieben (§§ 65–68 AO, Anhang 1b) verwendet werden.

 

Tz. 14

Stand: EL 144 – ET: 08/2025

  • Gruppe II – steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Dort sind die Werte der Vermögensgegenstände zu erfassen, die in einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verwendet werden. So dürfen die Mittel, mit denen ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb errichtet wird, keine zeitnah zu verwendenden Mittel sein. Auch sind ggf. Bankguthaben und Bargeldbestände dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen, soweit es sich um betrieblich genutzte Konten oder Kassen handelt.

 

Hinweis:

Bei der Gründung des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ist nachzuweisen und zu dokumentieren, dass dieser nur mit gebundenen Vermögen errichtet wurde.

 

Tz. 15

Stand: EL 144 – ET: 08/2025

  • Gruppe III – sonstige Vermögensgegen...

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