Tz. 7

Stand: EL 132 – ET: 06/2023

Werden der Musikkapelle von anderen Unternehmern Umsatzsteuerbeträge in Rechnung gestellt, können diese beim Vorliegen der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen (insbesondere ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 UStG, Anhang 5) als Vorsteuer geltend gemacht werden. Die Umsatzsteuerzahllast vermindert sich durch den Abzug dieser Beträge entsprechend. Es kann im Saldo sogar ein Vorsteuererstattungsanspruch entstehen. Werden die eigenen Umsätze ohne Umsatzsteuer berechnet, weil eine Steuerbefreiungsvorschrift eingreift (beispielsweise § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG oder Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, Anhang 5), ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen (s. § 15 Abs. 2 UStG, Anhang 5).

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