Tz. 19
Stand: EL 132 – ET: 06/2023
Die nachstehende Übersicht (s. Tz. 20) zeigt, welche Einnahmen bei einem steuerbegünstigten Zwecken dienenden Musikverein der Körperschaft-, ggf. Gewerbe- und Umsatzsteuer unterliegen. Ist ein Musikverein nicht wegen Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke anerkannt, sind alle Einnahmen steuerpflichtig, allerdings dann auch Verluste steuerlich berücksichtigungsfähig. Nur steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften können "Zweckbetriebe" unterhalten.
Soweit die Tätigkeiten von Musikvereinen etc. dem Rahmen des Zweckbetriebes zuzuordnen sind, s. "Zweckbetriebe". Zur Problematik der Umsatzsteuer s. "Umsatzsteuer". Wird die Betätigung im Rahmen eines "steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes" ausgeübt, sind die Ausführungen zu s. "Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" zu beachten.
Tz. 20
Stand: EL 132 – ET: 06/2023
Gemeinnütziger Musikverein (Ertragsteuerpflicht) | Typische Einnahmequellen | ||||
---|---|---|---|---|---|
I. | Ideeller Tätigkeitsbereich | nein | Beiträge, Zuwendungen/Spenden, Zuschüsse | ||
II. | Vermögensverwaltung | nein | Miet-, Pacht- und Zinseinnahmen | ||
III. | Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe | ||||
1. | Eigene Veranstaltungen | Eintrittskartenverkauf, Zeichenverkauf, Lotterie- und Tombolalosverkauf | |||
}
|
i. d. R. nein (Zweckbetriebe) | ||||
|
ja | Verkauf von Speisen und Getränken (ggf. sind diese Einnahmen einer vereinseigenen Gaststätte zuzurechnen) | |||
|
ja | ||||
|
ja | ||||
2. | Teilnahme an Fremdveranstaltungen | Honorare | |||
|
nein | ||||
|
ja | ||||
|
– | ||||
3. | Rundfunk-, Fernseh-, Tonaufnahmen | ja | Tantiemen, Honorare, GEMA | ||
4. | Ständige Einrichtungen | ||||
|
Ja/Nein (ggf. Zweckbetrieb) | Kursgebühren, Schulgeld, Materialverkauf | |||
|
ja | Gastronomie-Umsätze |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Reuber, Die Besteuerung der Vereine enthalten. Sie wollen mehr?
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