Tz. 70

Stand: EL 127 – ET: 06/2022

Die Lohnsteuer kann vom Arbeitgeber mit einem Pauschsteuersatz von 25 % erhoben werden,

 

Tz. 71

Stand: EL 127 – ET: 06/2022

Soweit nach Ablauf der Dreimonatsfrist eine steuerfreie Erstattung von Verpflegungsmehraufwendungen nicht mehr möglich ist, kommt eine Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG (Anhang 10) nicht in Betracht.

Hierzu auch s. "Reisekosten bis 2013" Tz. 61.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Reuber, Die Besteuerung der Vereine enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge