Tz. 54

Stand: EL 126 – ET: 04/2022

Die Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 4 AO (Anhang 1b) ist zweckgebunden. Es handelt sich also nicht um eine freie Rücklage, wie sie § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO (Anhang 1b) vorsieht.

 

Tz. 55

Stand: EL 126 – ET: 04/2022

Werden die Mittel zur Erhaltung einer Beteiligungsquote an einer Personengesellschaft eingesetzt, stellt dies auch unter Beachtung des § 62 Abs. 1 Nr. 4 AO (Anhang 1b) eine schädliche Mittelverwendung dar.

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