Tz. 108

Stand: EL 135 – ET: 02/2024

Seit 01.01.2017 besteht für Arbeitgeber noch eine zusätzliche Meldepflicht. Denn dann sind die Jahresarbeitsentgelte – bezogen auf die anzuwendenden Gefahrtarifstellen – per elektronischem Lohnnachweis zu melden, und zwar ebenfalls unmittelbar an die Datenannahmestelle der Unfallversicherungsträger. Zusätzlich wird bei der Deutschen Unfallversicherung (DGU) ein gesetzlich normierter Stammdatensatz eingeführt.

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