Tz. 32

Stand: EL 135 – ET: 02/2024

Arbeitnehmer, die am 31.12.2012 in der "alten" Gleitzone mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von 400,01 EUR bis 450 EUR versicherungspflichtig beschäftigt waren, galt die "alte" Gleitzonenformel bis Ende 2014 fort, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt 450 EUR nicht überschreitet. Die Gleitzonenformel in Übergangsfällen für 2013 lautet:

beitragspflichtige Einnahme = 1,2395 × Arbeitsentgelt ./. 191,60 EUR.

Für Arbeitnehmer, die am 31.12.2012 ein Arbeitsentgelt zwischen 800,01 EUR und 850 EUR erzielten, galt bei einer unveränderten Beschäftigung die neue Gleitzone nur dann, wenn der Arbeitnehmer dies gegenüber dem Arbeitgeber erklärt. Ansonsten waren weiterhin Beiträge (längstens bis zum 31.12.2014) aus dem tatsächlichen Entgelt zu berechnen.

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