Tz. 118

Stand: EL 135 – ET: 02/2024

 
Meldetatbestand Abgabegrund Meldefrist
Beginn und Ende einer Beschäftigung (betrifft befristete Beschäftigungen, bei denen das Ende der Beschäftigung von vornherein feststeht) 40 Mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach ihrem Beginn
Abmeldung wegen Todes 49  

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