Tz. 122

Stand: EL 135 – ET: 02/2024

 
Meldetatbestand Abgabegrund Meldefrist
Änderung des Namens des Beschäftigten 60 Mit der nächsten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach der Änderung
Änderung der Anschrift des Beschäftigten 61 Mit der nächsten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach der Änderung
Änderung des Aktenzeichens/der Personalnummer des Beschäftigten (optional) 62 Keine Frist, da freiwillige Meldung.
Änderung der Staatsangehörigkeit des Beschäftigten 63 Mit der nächsten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach der Änderung

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