Tz. 124
Stand: EL 135 – ET: 02/2024
Meldungen von einmalig gezahltem, ausschließlich in der Unfallversicherung beitragspflichtigem Arbeitsentgelt (Sondermeldung UV) | 91 | Nächste Abrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Zahlung |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Reuber, Die Besteuerung der Vereine enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen