Tz. 139
Stand: EL 135 – ET: 02/2024
Seit Februar 2014 sind die Banken gehalten, nur noch SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften anzunehmen. Dies gilt auch für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Reuber, Die Besteuerung der Vereine enthalten. Sie wollen mehr?
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