Dipl.-Finanzwirt (FH) Andreas Kümpel
Tz. 95
Stand: EL 139 – ET: 10/2024
An Stelle von Einzelzuwendungsbestätigungen können auch Sammelbestätigungen für Geldzuwendungen/-spenden (Mitgliedsbeiträgen, Geldzuwendungen/-spenden) ausgestellt werden. In der Sammelbestätigung werden mehrere Zuwendungen/Spenden einer Person in einem Kalenderjahr in einer Zuwendungs-/Spendenbestätigung zusammengefasst. Das bietet sich insbesondere bei einer Vielzahl von Zuwendungen einer Person in einem Kalenderjahr, wie z. B. bei monatlichen Beiträgen, Spenden usw., an.
Tz. 96
Stand: EL 139 – ET: 10/2024
Bei dem Einsatz von Sammelbestätigungen über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeiträge sind folgende formelle Änderungen zu den gewöhnlichen Einzelzuwendungsbestätigungen vorzunehmen (BMF vom 07.11.2013, BStBl I 2013, 1333, ergänzt durch BMF vom 26.03.2014, BStBl I 2014, 791):
- An Stelle des Wortes "Bestätigung" ist das Wort "Sammelbestätigung" zu verwenden.
- An Stelle des "Betrags der Zuwendung" und "Tag der Zuwendung/Spende" ist der "Gesamtbetrag der Zuwendung" und der "Zeitraum der Sammelbestätigung" auszuweisen. So kann eine Sammelzuwendungsbestätigung auch nur für einen Teil des Kalenderjahrs ausgestellt werden.
- Nach der Bestätigung, dass für welchen steuerbegünstigten Zweck die Zuwendungen/Spenden verwendet werden, ist folgende Bestätigung zu ergänzen: "Es wird bestätigt, dass über die in der Gesamtsumme enthaltenen Zuwendungen/Spenden keine weiteren Bestätigungen, weder formelle Zuwendungs-/Spendenbestätigungen noch Beitragsquittungen o. Ä., ausgestellt wurden oder werden."
- Auf der Rückseite der Zuwendungs-/Spendenbestätigung oder in der dazugehörigen Anlage ist jede einzelne Zuwendung/Spende mit Datum, Betrag und Art (Mitgliedsbeitrag, Geldzuwendung/-spende) aufzulisten. Diese Auflistung muss ebenfalls eine Gesamtsumme enthalten und als "Anlage zur Zuwendungs-/Spendenbestätigung vom ..." gekennzeichnet sein.
- Zu jeder einzelnen in der Sammelbestätigung enthaltenen Geldzuwendung/-spende ist anzugeben, ob es sich hierbei um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen handelt oder nicht. Handelt es sich sowohl um direkte Geldzuwendungen/-spenden wie auch um Geldzuwendungen/-spenden im Wege des Verzichts auf Erstattung von Aufwendungen, sind die entsprechenden Angaben dazu entweder auf der Rückseite der Zuwendungs-/Spendenbestätigung oder in der Anlage zu machen.
- Ort, Datum und Unterschrift des Zuwendungs-/Spendenempfängers. Die Unterschrift muss grundsätzlich von einer berechtigten Person geleistet werden.
Sammelbestätigungen über Sachzuwendungen sind nicht möglich.