Tz. 7
Stand: EL 121 – ET: 04/2021
Steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften (z. B. Vereine) können als Steuersubjekt folgende Tätigkeitsbereiche unterhalten:
- ideeller Bereich (auch als steuerfreier Bereich bezeichnet);
- Vermögensverwaltungen;
- wirtschaftliche Geschäftsbetriebe i. S. v. § 14 Satz 1 und 2 AO (Anhang 1b) in der Form von
- steuerbefreiten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (Zweckbetrieben) (s. §§ 65–68 AO, Anhang 1b),
- steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (s. §§ 14, 64 AO, Anhang 1b).
Die genannten Tätigkeitsbereiche erfahren steuerlich eine verschiedenartige Besteuerung bei den Ertragsteuern (Körperschaft-/Gewerbesteuer) und der Umsatzsteuer, die im Folgenden dargestellt werden.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Reuber, Die Besteuerung der Vereine enthalten. Sie wollen mehr?
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