Tz. 71

Stand: EL 132 – ET: 06/2023

 
Vergütungen und Auslagenersatz bei der Lohnsteuer für Arbeitnehmer – Übungsleiter
Monat/Jahr:  …………………………………………………………
Name:  …………………………………………………………
Anschrift:  …………………………………………………………
I.

Zuwendungen/Einnahmen

  • Zahlungen – Vergünstigungen
  1. Barleistungen (Barlohn) ……… EUR  
  2. Wert der Sachleistungen (Sachbezüge) ……… EUR ……… EUR
   

………………………………

………………………………
  ……… EUR
    Höhe der Zuwendungen (=Summe I.)   ……… EUR
II. Davon sind steuerfrei:
 
  1.

Steuerfreie Aufwandsentschädigung

(s. § 3 Nr. 26 EstG, Anhang 10)

monatlich 250 EUR, jährlich 3 000 EUR
……… EUR
 

2.

2.1

Fahrtkosten

Mit eigenem Pkw zu Auswärtsspielen in

a) ……… = ……… km

b) ……… = ……… km
 
   

Gesamt-Fahrt-km = ……… × 0,30 EUR

(s. § 3 Nr. 16 EstG, Anhang 10)
……… EUR
  3.

Mehraufwand für Verpflegung mit Pauschsätzen

Tage × ………
= ……… EUR ……… EUR
  4. Übernachtungskosten (lt. Einzelnachweis)   ……… EUR
  5. Sonstige steuerfreie Zuwendungen (z. B. § 3 Nr. 50 EstG i. V. mit § 4 LStDV, s. Anhang 8)   ……… EUR
    Höhe der steuerfreien Beträge (= Summe II.)   ……… EUR
III. Davon sind steuerpflichtig    
  1. Fahrkosten    
  1.1

mit eigenem Pkw zwischen Wohnung und dem Sportplatz in XY

……Fahrten × …… Entfernungs-km =……

Gesamte Entfernungs-km…… × = 0,30 EUR

höchstens 4 500 EUR oder > 4 500 EUR, wenn der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt (s. § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG, Anhang 10)
= …… …………
    Höhe der steuerfreien Beträge (= Summe III.)   ……… EUR
IV. Zuwendungen (Summe aus 1.) = ……… EUR
  ./. steuerfreie Beträge    
    (Summe aus II.) = ……… EUR
  Lohnsteuerpflichtig ………EUR
  +

ggf. auch ./. steuerpflichtige Beträge

(Summe aus III.)
= ………EUR
    Lohnsteuerpflichtig = ………EUR

Hinweis zu III.:

Der Verein kann als Arbeitgeber für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte seiner Arbeitnehmer keinen steuerfreien Ersatz nach § 3 Nr. 16 EStG (Anhang 10) leisten. Werden dennoch Beträge für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ersetzt, liegt insoweit steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.

 
Wichtig

Wichtig:

Die Fahrtkosten zum Training bzw. zu den Heimspielen können aber in den Grenzen des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Anhang 10) nach § 40 Abs. 2 Satz 2 und 3 EStG (Anhang 10) pauschal mit 15 % versteuert werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Reuber, Die Besteuerung der Vereine enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge