Tz. 47
Stand: EL 134 – ET: 11/2023
Im Tätigkeitsbereich der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe kann der Verein
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (s. §§ 13, 14 EStG);
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb (s. §§ 15–17 EStG, Anhang 10);
- Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (s. § 18 EStG)
erzielen. Im Regelfall wird die steuerbegünstigte Körperschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb erwirtschaften. Einkünfte aus selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit können z. B. durch einen Verein, der Wissenschaft und Forschung betreibt und dies als Zweck in seiner Satzung verankert hat, erzielt werden.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Reuber, Die Besteuerung der Vereine enthalten. Sie wollen mehr?
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