Tz. 8

Stand: EL 137 – ET: 06/2024

In dem Zuwendungsempfängerregister werden folgende Daten gespeichert:

  • Wirtschaftsidentifikationsnummer der Körperschaft
  • Name der Körperschaft
  • Anschrift der Körperschaft
  • Steuerbegünstigte Zwecke der Körperschaft
  • Datum der Anerkennung als Partei
  • Datum der Anerkennung als Wählervereinigung
  • Status als juristische Person des öffentlichen Rechts
  • Das für die Festsetzung der Körperschaftsteuer zuständige Finanzamt
  • Datum der Erteilung des letzten Freistellungsbescheides/bzw. Datum des Feststellungsbescheids nach § 60a AO (Anhang 1b)
  • Bankverbindungen der Körperschaft (§ 60b Abs. 2 AO; Anhang 1b)

Dieser Inhalt ist unter anderem im Reuber, Die Besteuerung der Vereine enthalten. Sie wollen mehr?


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