Tz. 8
Stand: EL 137 – ET: 06/2024
In dem Zuwendungsempfängerregister werden folgende Daten gespeichert:
- Wirtschaftsidentifikationsnummer der Körperschaft
- Name der Körperschaft
- Anschrift der Körperschaft
- Steuerbegünstigte Zwecke der Körperschaft
- Datum der Anerkennung als Partei
- Datum der Anerkennung als Wählervereinigung
- Status als juristische Person des öffentlichen Rechts
- Das für die Festsetzung der Körperschaftsteuer zuständige Finanzamt
- Datum der Erteilung des letzten Freistellungsbescheides/bzw. Datum des Feststellungsbescheids nach § 60a AO (Anhang 1b)
- Bankverbindungen der Körperschaft (§ 60b Abs. 2 AO; Anhang 1b)
Dieser Inhalt ist unter anderem im Reuber, Die Besteuerung der Vereine enthalten. Sie wollen mehr?
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