§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen Förderverein _______________________ e. V.

    oder

    den Namen "Verein zur Förderung des Sportvereins/der Fußballabteilung ______________________ e.  V." mit Sitz in _________________

    – im Folgenden "Verein" genannt –

  2. Der Verein hat seinen Sitz in ___________________ und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht ______________________ eingetragen.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweckbestimmung

  1. Zweck des Vereins ist

    die ideelle und finanzielle zielgerichtete Förderung des ____________________ (gemeinnützigen Vereins/Verbands e. V./der Körperschaft) e. V.

    oder

    der Fußballabteilung/des Jugendsports in der Fußballabteilung des ___________________ e.  V.

    oder

    die Abteilung ____________________ des gemeinnützigen Sportvereins ________________ e.  V.

    oder

    die finanzielle und ideelle Unterstützung durch Mittelbeschaffung zur Förderung des Sports

    oder

    die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln für den Sport an der Hochschule __________________ mit Sitz in _____________.

  2. Diese Zielsetzung wird insbesondere durch nachfolgende Maßnahmen und Aufgabenstellungen verwirklicht:

    • Ideelle und finanzielle Unterstützung zur Durchführung des Sport-, Spiel- und Übungsbetriebs für alle sportbezogenen Bereiche einschließlich des Freizeit- und Breitensports.
    • Unterstützung zur Durchführung/Beteiligung von/an Projekten/ Einzelmaßnahmen im Sportbereich.
    • Finanzielle Förderung von Vorträgen, Veranstaltungen, Tagungen und Unterstützung von geeigneten Fort- und Ausbildungsmaßnahmen, auch für die Teilnahme an Lehrgängen.
    • Nationale und internationale Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Körperschaften, Verbänden, Organisationen sowie öffentlich-rechtlichen Trägern zur Sportförderung.
    • Bereitstellung von Sachmitteln und Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke zugunsten der begünstigten Körperschaft/des Vereins sowie
    • durch geeignete Veranstaltungen, die der Werbung für den geförderten Zweck dienen.
  3. Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke und zur dann ausschließlich steuerbegünstigten Verwendung beim benannten Empfänger sollen geeignete Mittel durch Beiträge/Umlagen, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen/Eigenmittel eingesetzt werden.
  4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er wird als Förderverein nach § 58 Nr. 1 AO tätig, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke von Körperschaften/des in § 2 Ziffer 1 genannten steuerbegünstigten Zwecks des Vereins ______________ e. V. verwendet.
  5. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  6. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  8. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
  9. Die Ausübung von Ehrenämtern nach den Satzungsvorgaben erfolgt grundsätzlich ehrenamtlich.

    Alternativ: Ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern kann abweichend vom Ehrenamtsgrundsatz nach § 27 Abs. 3 BGB – alternativ: nach Maßgabe des § 3 Nr. 26a EStG

    und unter Berücksichtigung der Finanz- und Haushaltsplanung eine angemessene Vergütung gewährt werden. Über deren Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person, Personenvereinigung werden, die bereit ist, Ziele und Satzungszwecke des Vereins nachhaltig zu fördern.

Alternativ: Ordentliche Mitglieder sind die im Verein direkt aktiv mitarbeitenden Mitglieder. Fördermitglieder sind passive Mitglieder, die sich zwar nicht aktiv innerhalb des Vereins betätigen, jedoch die Ziele und auch den Zweck des Vereins in geeigneter Weise vorrangig finanziell fördern und unterstützen.

Zum Ehrenmitglied können engagierte Mitglieder ernannt werden, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Hierfür ist ein einfacher Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.

Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit, sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder und können insbesondere an sämtlichen Versammlungen und Sitzungen teilnehmen.

Alternativ: Der Verein hat ordentliche (aktive) und fördernde (passive) Mitglieder. Die ordentlichen Mitglieder haben das Stimmrecht in Mitgliederversammlungen einschließlich des aktiven/passiven Wahlrechts. Fördermitglieder unterstützen hingegen den Verein als passive Mitglieder ideell und finanziell durch Beiträge, Spenden und auf jegliche andere Weise, bei Ausschluss des Stimmrechts.

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen/Mitgliederversammlungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitglieder...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Reuber, Die Besteuerung der Vereine enthalten. Sie wollen mehr?