1Die Vorschriften dieses Gesetzes, die zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigen oder solche Ermächtigungen in anderen Gesetzes ändern, treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. 2Im übrigen tritt das Gesetz, soweit in einzelnen Vorschriften nichts anderes bestimmt ist, 2 Jahre nach Verkündung in Kraft. 3Zum gleichen Zeitpunkt tritt das Abfallgesetz vom 27. August 1986 (BGBl. I S. 1410, 1501), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 27. Juni 1994 (BGBl. I S. 1440), außer Kraft.

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