Dipl.-Finanzwirt Rüdiger Happe
1 Allgemeines
Anlage AV bei Riester-Versicherung
Die Anlage AV benötigen Sie, um für Altersvorsorgebeiträge (= Beiträge zu Riester-Rentenversicherungen) einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug zu beantragen.
Zusammen veranlagte Ehegatten geben eine gemeinsame Anlage AV ab, wenn jeder Ehegatte einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat.
Wenn Sie für keinen Ihrer Altersvorsorgeverträge einen Sonderausgabenabzug wünschen, dann geben Sie bitte keine Anlage AV ab.
[Überblick]
Im Bedarfsfall ausfüllen |
Seite 1 und 2 |
Altersvorsorgebeiträge (Zeilen 5–14) Einzutragen sind im Wesentlichen die Vorjahreseinkünfte und ob Sie eine unmittelbar (Zeile 4) oder mittelbar (Zeile 14) begünstigte Person sind. Angabe zu Kindern (Zeilen 16–20) Aus den Angaben wird die Kinderzulage berechnet. Verträge, für die kein Sonderausgabeabzug beantragt wird (Zeilen 21–30) Widerruf des Verzichts auf den zusätzlichen Sonderausgabenabzug (Zeilen 31–36) |
Der Begriff der Altersvorsorge umfasst die Summe aller Möglichkeiten, die wahrgenommen werden können, um nach Beendigung der aktiven Erwerbstätigkeit den Lebensunterhalt bestreiten zu können.
Die Altersvorsorge kann aus drei Bausteinen bestehen:
- Die gesetzliche Altersvorsorge besteht aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Alterssicherung der Landwirte, der berufsständischen Versorgung und der Beamtenversorgung.
- Die betriebliche Altersvorsorge kann in Form einer Direktzusage durch den Arbeitgeber, einer Direktversicherung, einer Pensionskasse, eines Pensionsfonds, einer Unterstützungskasse oder eines Riester-Vertrags vorliegen.
- Die private Altersvorsorge kann aus einer staatlich geförderten Vorsorge als Riester-Rente, in Form von Wohnriester oder als Rürup-Rente bestehen. Möglich ist auch eine staatlich nicht geförderte Vorsorge in Form der allgemeinen (klassischen) Lebensversicherung, eines Fondssparplans oder Immobilienbesitzes. Beiträge zu einer Rürup-Rente werden wie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung durch einen Sonderausgabenabzug begünstigt (§ 10 Abs. 1 Nr. 2, Buchst. b), Abs. 3 EStG).
2 Riester-Rentenversicherung
Allgemeines
Altersvorsorgeaufwendungen zum Aufbau einer sog. Riester-Rente werden steuerlich gefördert. Die Riester-Rente ist ein zertifizierter (= geprüfter und genehmigter) Altersvorsorgevertrag in Form einer kapitalgedeckten ergänzenden Altersvorsorge. Für Beiträge zu dieser Riester-Rente kann eine Altersvorsorgezulage für maximal zwei Verträge (§§ 79ff. EStG) direkt über den Anbieter der Versicherung beantragt werden. Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit, statt einer Altersvorsorgezulage einen Sonderausgabenabzug (§ 10a EStG) in Anspruch zu nehmen. Dieser Sonderausgabenabzug wird mit der Anlage AV beantragt.
Haben Sie Beiträge zu einem anerkannten (zertifizierten) Riester-Vertrag geleistet, können Sie die Versicherungsgesellschaft bevollmächtigen, eine Altersvorsorgezulage (Grundzulage und ggf. Kinderzulage) für Sie zu beantragen. Wenn Sie für die eingezahlten Beiträge und die gewährte Zulage (darüber hinaus) den Sonderausgabenabzug prüfen lassen wollen, müssen Sie die Anlage AV ausfüllen. Während Sie nur für bis zu zwei Verträge eine Zulage erhalten können, ist der Sonderausgabenabzug für alle Verträge möglich. Das Finanzamt prüft dann, ob ein Sonderausgabenabzug für Sie zu einem günstigeren Ergebnis führt als die Zulage allein. Ist das der Fall, wird eine zusätzliche Steuerminderung durch den Sonderausgabenabzug berücksichtigt und im Steuerbescheid gesondert ausgewiesen.
Begünstigt sind sowohl die eingezahlten Beiträge als auch die gewährte Altersvorsorgezulage.
Bei mehreren Verträgen ist ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug grds. für alle Verträge bis zum Förderhöchstbetrag von insgesamt 2.100 EUR vorgesehen. Die zusätzliche Förderung durch den Sonderausgabenabzug entfällt auf alle Verträge verhältnismäßig.
Auf Seite 2 (Zeilen 21–30) kann für einzelne Verträge – getrennt für steuerpflichtige Person und Ehegatte – der Sonderausgabenabzug ausgeschlossen werden. Der Verzicht auf den Sonderausgabenabzug ergibt nur Sinn, wenn Sie für die hier genannten Verträge bewusst keinen Sonderausgabenabzug in Anspruch nehmen wollen, um für andere Verträge den Förderhöchstbetrag von 2.100 EUR auszuschöpfen. Der Vorteil des Verzichts auf jegliche staatliche Förderung besteht darin, dass die spätere Rente aus diesem Vertrag nicht in voller Höhe, sondern nur teilweise (mit dem Ertragsanteil) versteuert werden muss. Haben Sie gegenüber dem Anbieter des Vertrags auf den zusätzlichen Sonderausgabenabzug verzichtet, können Sie dies in den Zeilen 31–36 widerrufen und Sie erhalten den zusätzlichen Sonderausgabenabzug.
Zulage und Sonderausgabenabzug immer geltend machen
Nehmen Sie so weit wie möglich für die Beiträge die gesamte staatliche Förderung, also Zulage und Sonderausgabenabzug, in Anspruch. Die später aus der Rente zu zahlende Steuer wird den finanziellen (Steuer-)Vorteil bis zur Rentenauszahlung im Regelfall nicht erreichen.
3 Begünstigter Personenkreis
[Unmittelbar begünstigte Personen → Zeile 4]
Es wird zwischen unmittelbar...