Entscheidungsstichwort (Thema)
Entbindung vom Richteramt - Gegenstandswert
Leitsatz (NV)
Der Gegenstandswert eines Verfahrens wegen Entbindung vom Amt als ehrenamtlicher Richter beträgt 6 000 DM.
Normenkette
GKG § 13 Abs. 1 S. 2; BRAGO §§ 8-10; FGO § 21
Fundstellen
Haufe-Index 416366 |
BFH/NV 1990, 385 |
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