Entscheidungsstichwort (Thema)
Zu den Mindestanforderungen an eine Beschwerdebegründung
Leitsatz (NV)
1. Die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde muss eine an den gesetzlichen Zulassungsgründen orientierte Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes erkennen lassen.
2. Eine umfangreiche Beschwerdebegründung entspricht nicht den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, wenn die Ausführungen zu den Zulassungsgründen in unübersichtlicher, ungegliederter, unklarer, kaum auflösbarer Weise mit Einlassungen zu irrevisiblen oder für das Beschwerdeverfahren sonst unerheblichen Fragen vermengt sind.
Normenkette
FGO § 115 Abs. 2, § 116 Abs. 3
Verfahrensgang
FG Köln (Urteil vom 21.11.2005; Aktenzeichen 5 K 565/00) |
Fundstellen
Dokument-Index HI1631666 |
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