Entscheidungsstichwort (Thema)
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Betriebsaufspaltung
Leitsatz (NV)
Wenn die Kläger lediglich unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 13. Dezember 1983 VIII R 90/81 (BFHE 140, 526, BStBl II 1984, 474) fehlende Ausführungen der Vorinstanz zur Frage der Fortführung des Einzelunternehmens ohne entsprechendes Personal sowie einen Verstoß gegen das genannte BFH-Urteil im Hinblick auf den Umfang der zur Verfügung gestellten Betriebsgrundlagen geltend machen, rügen sie damit nur die fehlerhafte Rechtsanwendung im Einzelfall, mithin materiell-recht liche Mängel der Vorentscheidung. Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage ist damit nicht schlüssig dargetan.
Normenkette
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 S. 3; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4, § 16 Abs. 3
Fundstellen
Haufe-Index 422387 |
BFH/NV 1997, 886 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Basic enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen