Entscheidungsstichwort (Thema)

Vertretung bei der Beschwerde gegen die Versagung der PKH durch das FG

 

Leitsatz (NV)

Die Beschwerde gegen die Versagung der PKH durch das FG muß durch einen Angehörigen der in Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG aufgeführten Berufsgruppen eingelegt werden.

 

Normenkette

BFHEntlG Art. 1 Nr. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 418197

BFH/NV 1992, 405

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