Entscheidungsstichwort (Thema)

Geltendmachung eines vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzugs

 

Normenkette

EStG § 10d

 

Gründe

Der IV. Senat hält nicht mehr an der dem Urteil vom 15. März 1962 IV 177/60, HFR 1963, 8 zugrunde liegenden Ansicht fest, dass der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug gemäß § 10d EStG in seiner eigenen Einkommensteuerveranlagung geltend machen kann.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI447568

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