Entscheidungsstichwort (Thema)

Streitwert bei mehreren Klagegegenständen

 

Leitsatz (NV)

Der Streitwert für ein Revisionsverfahren bestimmt sich bei mehreren Klagegegenständen aus der Summe der Einzelstreit werte.

 

Normenkette

GKG §§ 13-14

 

Fundstellen

Haufe-Index 422203

BFH/NV 1997, 524

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