Entscheidungsstichwort (Thema)

Aussetzung des Verfahrens wegen Einspruch gegen ändernden Bescheid

 

Leitsatz (NV)

Wird während des Verfahrens wegen Nichtzulassung der Beschwerde der angefochtene Bescheid gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 geändert und wird der Änderungsbescheid mit dem Einspruch angefochten, so hat der BFH das Beschwerdeverfahren auszusetzen, wenn ein Antrag nach § 68 FGO nicht gestellt wird (vgl. BFH-Beschluß vom 25. 10. 1972 GrS 1/72, BFHE 108, 1, BStBl II 1973, 231)

 

Normenkette

AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 1; FGO §§ 68, 74

 

Fundstellen

Haufe-Index 416554

BFH/NV 1990, 781

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