Entscheidungsstichwort (Thema)
Selbstwerbung von Holz: Zulassung der Revision
Leitsatz (NV)
Die Rechtsfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen bei der sog. Selbstwerbung von Holz eine sonstige Leistung (tauschähnlicher Umsatz) vorliegt, hat grundsätzliche Bedeutung.
Normenkette
UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 9 S. 1, Abs. 12 S. 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Gründe
Die Zulassung beruht auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung. Sie erfolgt zur Klärung der Rechtsfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen bei der sog. Selbstwerbung von Holz eine sonstige Leistung (tauschähnlicher Umsatz) vorliegt.
Fundstellen
Haufe-Index 929060 |
BFH/NV 2003, 831 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Basic enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen