Entscheidungsstichwort (Thema)
Zwischenvermietung einer Eigentumswohnung
Leitsatz (NV)
Der Abschluß eines Zwischenmietvertrages, durch den sich der Zwischenmieter für fünf Jahre bindet und monatlich Verluste hinnimmt, weil er mit dem Eigentümer ein über die Marktmiete hinausgehendes Mietentgelt vereinbart hat, ist nur aus dem Bestreben der Beteiligten zu erklären, dem Eigentümer den durch Prospekt versprochenen Zugang zum Vorsteuerabzug zu verschaffen.
Normenkette
UStG 1980 § 4 Nr. 12a, § 9 S. 1, § 15 Abs. 2 Nr. 1; AO 1977 § 42
Verfahrensgang
FG Köln |
Fundstellen
Haufe-Index 417205 |
BFH/NV 1991, 492 |
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