Leitsatz (amtlich)
Ein Fischfilet i. S. der Tarifst. 03.02 A II GZT liegt nur dann vor, wenn die Ware von Flossen und Gräten (einschließlich Kiemenknochen) ganz befreit ist.
Normenkette
GZT Tarifnr. 03.02
Verfahrensgang
FG Hamburg |
Fundstellen
Haufe-Index 510519 |
BFHE 1982, 372 |
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