Entscheidungsstichwort (Thema)
Teilwertvermutung / Errichtung eines Bauwerks auf fremdem Grund und Boden
Leitsatz (NV)
1. Zur Widerlegung der Vermutung, daß der Teilwert eines Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Erwerbs den Anschaffungskosten entspricht, wenn der Stpfl. behauptet, der Erwerb sei in einer Zwangslage erfolgt.
2. Hat ein Steuerpflichtiger bei Errichtung eines Bauwerkes auf dem ihm und seiner Ehefrau je zur Hälfte gehörenden Grund und Boden alle Herstellungskosten übernommen und auf den Aufwendungsersatzanspruch gemäß § 951 BGB schon bei der Errichtung verzichtet, so kann darin eine Schenkung an die Ehefrau oder die Vereinbarung eines Nutzungsentgelts liegen.
Normenkette
GewStG § 7; EStG §§ 4-5, 6 Abs. 1 Nrn. 1-2
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 20.05.1988 - III R 152/86 (NV); BFH/NV 1989, 23
Fundstellen
Haufe-Index 1132318 |
BFH/NV 1988, 1 |
BFHE 1989, 566 |
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