Entscheidungsstichwort (Thema)
Übersehen eines Änderungsbescheides
Leitsatz (NV)
Ergeht im Laufe des Klageverfahrens ein Änderungsbescheid und erklärt der Kläger diesen zum Gegenstand des Verfahrens, entscheidet das FG aber gleichwohl über den Erstbescheid, so ist das Urteil aufzuheben, auch wenn das FG keine Kenntnis vom Änderungsbescheid und der Erklärung nach § 68 FGO haben konnte.
Normenkette
Verfahrensgang
FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Fundstellen
Haufe-Index 421130 |
BFH/NV 1996, 611 |
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