Entscheidungsstichwort (Thema)

Verzinsliche Beitragsdepots von Lebensversicherungsunternehmen keine Dauerschulden

 

Leitsatz (NV)

Verzinsliche Vorauszahlungen von Versicherungsprämien für Lebensversicherungsverträge, die von den Lebensversicherungsunternehmen auf sog. Beitragsdepots für die Versicherungsnehmer gehalten werden, sind keine Dauerschulden und die darauf gezahlten Zinsen sind keine Dauerschuldzinsen i. S. des GewStG.

 

Normenkette

GewStG § 8 Nr. 1, § 12 Abs. 2 Nr. 1

 

Verfahrensgang

FG Münster

 

Fundstellen

Haufe-Index 66815

BFH/NV 1998, 495

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