Entscheidungsstichwort (Thema)
Verjährung der Ansprüche gegen einen Nur-Kommanditisten
Leitsatz (redaktionell)
Die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen"Nur-Kommanditisten", die vor dem Bekanntwerden des Urteils des Senats vom 19.2.1990 Leistungen aus dem Vermögen einer GmbH & Co. KG zu Lasten des Stammkapitals der Komplementär-GmbH erhalten haben, kann sich nicht wegen"böslicher Handlungsweise"von fünf auf dreißig Jahre verlängern.
Fundstellen
BB 1995, 1049 |
NJW 1995, 1960 |
ZIP 1995, 736 |
GmbHR 1995, 442 |
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