Entscheidungsstichwort (Thema)

Verjährung der Ansprüche gegen einen Nur-Kommanditisten

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen"Nur-Kommanditisten", die vor dem Bekanntwerden des Urteils des Senats vom 19.2.1990 Leistungen aus dem Vermögen einer GmbH & Co. KG zu Lasten des Stammkapitals der Komplementär-GmbH erhalten haben, kann sich nicht wegen"böslicher Handlungsweise"von fünf auf dreißig Jahre verlängern.

 

Fundstellen

BB 1995, 1049

NJW 1995, 1960

ZIP 1995, 736

GmbHR 1995, 442

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