(1) 1Von dem Vermögen bleiben anrechnungsfrei
2. |
für den Ehegatten oder Lebenspartner des Auszubildenden 2 300 Euro,[4] [Vom 01.08.2016 bis 31.07.2020: 2 100 Euro,] |
3. |
für jedes Kind des Auszubildenden 2 300 Euro,[5] [Vom 01.08.2016 bis 31.07.2020: 2 100 Euro.] |
2Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung.
(2) (weggefallen)
(3) Zur Vermeidung unbilliger Härten kann ein weiterer Teil des Vermögens anrechnungsfrei bleiben.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Basic enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen