Entscheidungsstichwort (Thema)
Aufwendungen eines Arztes für Fachkongress im Ausland als Werbungskosten. Einkommensteuer 1998 und 1999
Leitsatz (redaktionell)
1. Die Aufwendungen eines Facharztes für Anästhesie für Fachkongresse und Repetitorien in St. Anton bzw. Mayrhofen (Österreich) sind nahezu ausschließlich beruflich veranlasst und damit als Werbungskosten abziehbar, wenn u.a.
- ein homogener Teilnehmerkreis (Ärzte, Krankenschwestern, Krankenpfleger) bestanden hat
- das Veranstaltungsprogramm von Vormittag an bis in die Abendstunden straff organisiert war (u.a. Vortragsprogramm von mehr als sechs Stunden täglich) und daher kaum Gelegenheit zur Verfolgung privater Interessen bestand
- dem Arzt für die Fortbildungen Sonderurlaub gewährt wurde und der Arbeitgeber die Kosten teilweise (Tagungsgebühren) übernommen hat und
- der Kläger die tatsächliche Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen ausreichend glaubhaft macht.
2. Für den Nachweis der Teilnahme an den einzelnen Programmpunkten kann das FA keine einzelnen Anwesenheitstestate des Veranstalters fordern (etwa für freiwillige Veranstaltungen in der Mittagspause). Auch wenn der Kläger bei einer mehrtägigen Veranstaltung an einzelnen Programmpunkten nicht teilgenommen haben sollte, führt dies für sich genommen nicht zur Versagung des Werbungskostenabzugs.
3. Eine Mittagspause von vier Stunden an einem touristisch interessanten Ort spricht grundsätzlich für die Möglichkeit der Verfolgung privater Interessen; davon ist aber nicht auszugehen, wenn auch in dieser Zeit spontan Arbeitsgruppen oder berufliche Diskussionsrunden gebildet wurden.
Normenkette
EStG § 9 Abs. 1 S. 1, § 12 Nr. 1 S. 2
Nachgehend
Tenor
1. Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 4. März 2003 wird der Einkommensteuerbescheid 1998 – zuletzt vom 4. März 2003 – und der Einkommensteuerbescheid 1999 – zuletzt vom 24. April 2001 – insoweit abgeändert, als die Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Veranlagungszeitraum 1998 um weitere Werbungskosten in Höhe von 2.084,42 DM und im Veranlagungszeitraum 1999 um weitere Werbungskosten in Höhe von 3.587,20 DM zu mindern sind. Die für 1998 und 1999 festzusetzende Einkommensteuer ist durch den Beklagten zu berechnen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
3. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
4. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung des mit Kostenfestsetzungsbeschluss angesetzten Betrags abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit leisten.
Tatbestand
Streitig ist, ob Aufwendungen eines Arztes für die Teilnahme an Anästhesiekongressen in St. Anton am Arlberg und in Mayrhofen als Werbungskosten zu berücksichtigen sind.
Die Kläger sind Ehegatten und wurden in den Streitjahren 1998 und 1999 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist Facharzt für Anästhesie und war in den Streitjahren als Oberarzt in der Abteilung für Anästhesiologie und Intensivmedizin einer – von der Caritas getragenen – Klinik in … nicht selbständig tätig. Sein Aufgabengebiet umfasste dabei auch die Bereiche Notfallmedizin, Notarztwesen, Katastrophenmedizin, ärztliche Weiterbildung zum Facharzt/Prüfung bei der Landesärztekammer, Bluttherapie, Schmerztherapie und Hygiene.
Im Veranlagungszeitraum 1998 nahm der Kläger unter Anderem vom 31. Januar 1998 bis zum 7. Februar 1998 an einem „Internationalen Symposion für Anästhesie, Notfall-, Schmerz- und Intensivbehandlungsprobleme”, das sich auch an Ärzte im Praktikum, Krankenschwestern und -krankenpfleger richtete, in St. Anton am Arlberg teil. Im Veranlagungszeitraum 1999 besuchte er vom 30. Januar 1999 bis zum 6. Februar 1999 das nämliche Symposion in St. Anton am Arlberg und vom 18. September 1999 bis zum 25. September 1999 das „5. Repetitorium Anästesilogicum” für Fachärzte in Mayrhofen. Die Symposien wurden von Prof. Dr. med … aus … geleitet. Veranstalter des Kongresses in Mayrhofen war die Deutsche Akademie für anästhesiologische Fortbildung in Köln (DAAF).
Anreisetag (Begrüßung ab 16:00 Uhr) zum Symposion in St. Anton am Arlberg war jeweils der Samstag. Von Sonntag bis Freitag wurden vormittags (von 9:00–12:00 Uhr) und nachmittags (von 14:00–19:00 Uhr) verschiedene, nicht in sich zusammenhängende, auf die Fachbereiche Anästhesie, Notfall- und Intensivmedizin sowie Schmerztherapie bezogene Vorträge (1998: 58; 1999: 50) angeboten. Daneben bestand die Möglichkeit gegen zusätzliche Gebühren – auch in der Mittagspause und den Abendstunden – weitere Workshops und Kurse zu besuchen. Am darauffolgenden Samstag fand kein Programm mehr statt (Rückreise).
Das Programm des Repetitoriums in Mayrhofen war wie folgt gestaltet:
18.09.1999: |
Anreise, Begrüßung, gemeinsames Abendessen |
19.09.1999: |
9:00–13:15 Uhr und 16:00–19:00 Uhr jeweils einstündige Fachvorträge (nicht parallel); ab 21:15 Uhr Diskussion (zeitgleich) |
20.09.1999: |
8:00–12:00 Uhr und 16:00–19:... |