Rz. 11
Die Förderung wird durch § 177 Abs. 1 BauGB, auf den § 7h Abs. 1 S. 1 EStG Bezug nimmt, nicht auf bestimmte Gebäude (§ 7 EStG Rz. 373ff.) beschränkt, sondern gilt umfassend. Unerheblich ist, ob sich das Gebäude im Privat- oder Betriebsvermögen befindet. Ferner ist nicht erforderlich, dass das Gebäude bestimmten Zwecken – z. B. Wohnzwecken – dient. Begünstigt ist daher jedwede Art von Gebäuden und Nutzungen, soweit – bei § 7h EStG – Einkunftserzielungsabsicht vorliegt.
Rz. 12
Weitere begünstigte Objekte zählt § 7h Abs. 3 EStG auf. Danach sind den Gebäuden gleichgestellt:
- selbstständige Gebäudeteile (§ 7 EStG Rz. 370ff.),
- Eigentumswohnungen,
- Teileigentum.
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