BMF, Schreiben v. 12.4.2011, IV C 4 - S 0187/09/10005 :001, BStBl I 2011, 538
Nach den Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 29.1.2009, V R 46/06 Folgendes:
Bei Selbstversorgungsbetrieben i.S. von § 68 Nr. 2 Buchst. b AO, die bereits am 1. Januar 2010 bestanden haben, sollen bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2012 keine nachteiligen Folgen aus dem BFH-Urteil vom 29.1.2009, V R 46/06 gezogen werden. Für nach dem 31. Dezember 2009 gegründete Selbstversorgungsbetriebe gilt diese Übergangsregelung nicht. In diesen Fällen sind hinsichtlich der Anwendung des BFH-Urteils die allgemeinen Grundsätze heranzuziehen.
Besprechung zu dieser Verwaltungsanweisung
Normenkette
Fundstellen
BStBl I, 2011, 538
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