Hat der Frachtvertrag die Beförderung des Gutes ohne Umladung sowohl auf Binnen- als auch auf Seegewässern zum Gegenstand, so ist auf den Vertrag Seefrachtrecht anzuwenden, wenn
1. |
ein Konnossement ausgestellt ist oder |
2. |
die auf Seegewässern zurückzulegende Strecke die größere ist. |
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