Die Statistik erstreckt sich auf

 

1.

Preise für land- und forstwirtschaftliche und gewerbliche Güter auf der Stufe der Erzeugung oder Gewinnung, der Be- und Verarbeitung, des Großhandels, des Einzelhandels und des Außenhandels,

 

2.

Preise und Entgelte für Werk- und Dienstleistungen, soweit nicht in Nummer 3 genannt,

 

3.

Preise und Entgelte für Verkehrsleistungen sowie Entgelte für die Vercharterung von Schiffen,

 

4.

[1]Mieten und Pachten für Räume, Grundstücke, Garagen und Stellplätze,

Bis 31.12.2019:

4.

Mieten und Pachten für Räume und Grundstücke,

 

5.

Preise für Grundstücke, Gebäude und Wohnungen[2].

[1] Nr. 4 geändert durch Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik vom 10.12.2019. Anzuwenden ab 01.01.2020.
[2] Eingefügt durch Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik vom 10.12.2019. Anzuwenden ab 01.01.2020.

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