1Jede Eintragung in das Schiffsregister ist so bald als tunlich auf dem Schiffszertifikat oder dem Schiffsbrief zu vermerken. 2Dies gilt nicht für Eintragungen, welche die Belastung einer Schiffspart betreffen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Basic enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge