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Schleswig-Holsteinisches FG Urteil vom 01.07.2011 - 2 K 190/09

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Steuerliche Abziehbarkeit eines Verlustes aus der Rückzahlung einer Inhaberschuldverschreibung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Einkünfteerzielungsabsicht liegt nicht vor, wenn zum Zeitpunkt der Ausübung einer Option, die zur Anschaffung einer Inhaberschuldverschreibung führt, feststeht, dass das Ergebnis aus der Anschaffung von Option und Inhaberschuldverschreibung und der Rückzahlung (inkl. Zinscoupon) aus der Inhaberschuldverschreibung insgesamt negativ ist. Die Anschaffungskosten für die Anschaffung des Optionsscheins sind als Anschaffungsnebenkosten der Inhaberschuldverschreibung in die Beurteilung einzubeziehen.

2. Der Verlust aus der Einlösung einer Kapitalforderung nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 u. Abs. 2 Nr. 4 c EStG mit einer garantierten Mindestrückzahlung ist nur hinsichtlich des Teils steuerbar, der der garantierten Mindestrückzahlung zuzuordnen ist.

3. Nach Sinn und Zweck des § 46 FGO kommt eine Klage ohne Vorverfahren nur bei pflichtwidrigem Verhalten des Finanzamtes in Betracht

 

Normenkette

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Nr. 4c, § 2; FGO § 46

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 05.11.2014; Aktenzeichen VIII R 28/11)

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die steuerliche Abziehbarkeit eines Verlustes aus der Rückzahlung einer ISV im Jahr 2007.

Der Kläger (Kl.) erzielte im Streitjahr u.a. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und gewerblichen Beteiligungen. Er erwarb am 8. Dezember 2005 einen ausschließlich auf effektive Lieferung gerichteten Kauf-Optionsschein, der von der Bank X, Luxemburg, ausgegeben worden war (Optionsschein I). Der Kaufpreis für Optionsschein I (Laufzeitende: 27. Dezember 2006) betrug 227.500 €. Die Ausübung von Optionsschein I war zweimal monatlich möglich (jeweils am 1. und 10. Geschäftstag). Im Fall der Ausübung von Optionsschein I...

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