Entscheidungsstichwort (Thema)
Fortbildungskosten bei Aufbaustudium trotz erstmaliger Erlangung eines akademischen Grades
Leitsatz (redaktionell)
Aufwendungen für ein Studium an einer Hochschule bzw. Fachhochschule, durch das erstmals ein Hochschulgrad erlangt werden soll, sind grundsätzlich als Ausbildungskosten (Sonderausgaben) zu behandeln. Von diesem Grundsatz abweichend sind die Aufwendungen als Fortbildungskosten (Werbungskosten) anzuerkennen, wenn sich das Erststudium als Aufbaustudium darstellt, das die bisherige Berufsausbildung ergänzt, die Kenntnisse der Erstausbildung voraussetzt und weiterhin diese vorhandenen Kenntnisse bei Beginn des Studiums geprüft werden.
Normenkette
EStG § 9 Abs. 1 S. 1, § 10 Abs. 1 Nr. 7
Nachgehend
Tatbestand
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Kosten für ein Aufbaustudium des Klägers an der privaten Fachhochschule Nordakademie mit dem angestrebten Abschluss "Diplom-Betriebswirt (FH)" bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit als Werbungskosten (WK) in voller Höhe oder als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz (EStG) lediglich beschränkt abzugsfähig sind.
Der Kläger absolvierte nach bestandener Reifeprüfung in sechs Semestern (von 1989 bis 1992) die Ausbildung zum "staatlich geprüften Wirtschaftsinformatiker (BA)" bei A an der Berufsakademie der Wirtschaftsakademie Kiel (WAK). Das Modell der Berufsakademie verbindet eine praktische Ausbildung im Betrieb mit einem wissenschaftlichen Studium an der Wirtschaftsakademie. Ziel der Ausbildung ist es, Nachwuchskräfte in mittleren und gehobenen Positionen praxisnah zu schulen. Zulassungsvoraussetzungen sind die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife (Fachhochschulreife genügt nicht) und ein Ausbildungsvertrag mit einer geeigneten Ausbildungsstätte. Die vom Kläger absolvierte Ausbildung beinhaltete in den ersten vier Semestern unter anderem auch einen betriebswirtschaftlichen Studienteil, der neben kaufmännischem Grundlagenwissen eine vertiefte Behandlung der für die Informationsverarbeitung besonders bedeutsamen Fächer Rechnungswesen und Organisation vorsah. Ergänzt und abgerundet wurde das Programm durch eine Ausbildung in den Fächern Wirtschaftsmathematik, Wirtschafts-, Arbeits- und Datenschutzrecht sowie Fachenglisch. Wegen der weiteren Einzelheiten des Studienplanes und der Semesterstundenzahlen der einzelnen Fächer wird auf den vom Kläger vorgelegten Ausbildungsbericht nebst Anlagen Bezug genommen. Diese sogenannte duale Ausbildung ist nicht in allen Bundesländern staatlich anerkannt.
Nach Abschluss der Ausbildung arbeitete der Kläger in einem unbefristeten Anstellungsverhältnis als Systementwickler bei A und erzielte daraus Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit. Für diese Tätigkeit benötigt er - eigenen Angaben zufolge und gemäß von dem Beklagten nicht bestrittener schriftlicher Bestätigung der Arbeitgeberin - umfangreiche betriebswirtschaftliche Kenntnisse, um die Problemstellungen der Fachbereiche zu verstehen, Projektmanagement leisten und Projekte auch unter betriebswirtschaftlichen Kostenaspekten bewerten zu können. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die vom Kläger vorgelegte Tätigkeitsbeschreibung Bezug genommen.
Auf Hinweis und Vorschlag seiner Arbeitgeberin begann der Kläger im Streitjahr (1995) ein berufsbegleitendes Aufbaustudium der Betriebswirtschaftslehre an der Nordakademie GmbH. Die Nordakademie ist eine 1992 von namhaften norddeutschen Firmen gegründete staatlich anerkannte private Fachhochschule mit dualen Studiengängen. Der vom Kläger besuchte Aufbaustudiengang wendet sich ausschließlich an Absolventen der WAK und bereitet in drei Semestern berufsbegleitend auf die Erlangung des Hochschulgrades Diplom-Betriebswirt/in (FH) vor. Daneben werden nach einem Merkblatt der Nordakademie folgende Ziele verfolgt: Die Teilnehmer erhalten einen aktuellen Wissensstand über die neuen Entwicklungen in der Betriebswirtschaft. Die Integration von Führungsseminaren und Fallstudien in das Aufbaustudium sowie ein Unternehmensplanspiel sollen die Voraussetzungen für den weiteren beruflichen Aufstieg schaffen. Nach erfolgreicher Einstufungsprüfung, auf die gezielt vorbereitet wird, werden die Teilnehmer im 6. Fachsemester des Studienganges Diplom-Betriebswirt/in (FH) zugelassen. Die in der Einstufungsprüfung erzielten Prüfungsleistungen gelten bereits als Bestandteil der Diplom-Hauptprüfung. In drei berufsbegleitenden Semestern werden die Teilnehmer auf die übrigen Fächer der Diplom- Hauptprüfung vorbereitet, wobei sich die Lehrinhalte auf Gebiete konzentrieren, die nicht bereits Gegenstand des Studiums an der Berufs- bzw. Wirtschaftsakademie waren. Das Aufbaustudium gliedert sich in Zeiten mit Abend- oder Wochenendveranstaltungen und sogenannten Präsenzphasen von jeweils einer Woche. Wegen weiterer Einzelheiten des Studienablaufs wird auf die vom Kläger vorgelegten Studienunterlagen Bezug genommen. A unterstützte das Aufbaustudiu...