Das Zivildienstverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt, der im Einberufungsbescheid für den Diensteintritt des Dienstpflichtigen oder im Umwandlungsbescheid für die Umwandlung nach § 19 Abs. 2 festgesetzt ist.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Basic enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen