Leitsatz (redaktionell)
1. Ein auf den Abschluß eines Tarifvertrages gerichteter Vorvertrag der Tarifvertragsparteien ist selbst kein "Tarifvertrag" im Sinne des TVG.
2. Deswegen kann die Nichtzulassungsbeschwerde nach ArbGG § 72a wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht auf Rechtsfragen über das Bestehen oder die Auslegung eines solchen Vorvertrages gestützt werden.
Fundstellen
Haufe-Index 438850 |
BAGE 39, 346-350 (LT1-2) |
BAGE, 346 |
JR 1983, 440 |
SAE 1983, 101-103 (LT1-2) |
AP § 72a ArbGG 1979 Grundsatz (LT1-2), Nr 23 |
EzA § 72a ArbGG 1979, Nr 41 (LT1-2) |
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